Lange Trennung / Schnelle Scheidung

 

Sein Entschluss war während der bereits über zwei Jahre dauernden Trennungszeit gereift: Es war an der Zeit, sich von seiner Ehefrau scheiden zu lassen. Er lebte seit seinem Auszug aus dem ehelichen Haushalt mit seiner neuen Partnerin zusammen. Auch diese erwartete, dass er sich endlich scheiden lasse.
Der Ehemann wollte eine einvernehmliche Scheidung und wandte sich deshalb an den Mediator. Dieser übernahm den Auftrag, die getrennt lebende Ehefrau zu einer Mediationssitzung einzuladen. Sie zweifelte allerdings den Scheidungswillen ihres Mannes an. Dies lasse sich besser in der Mediationssitzung klären als am Telefon, meinte der Mediator. Letztendlich sagte die Frau zu, sie und ihr Mann kamen zur Mediationssitzung. Nach der ersten Sitzung war klar, dass die Fortsetzung der Ehe für beide keine Option mehr darstelle und beide die Scheidung auf gemeinsamen Antrag wollten. Beide nutzten die Zeit bis zur zweiten Sitzung sämtliche für den Scheidungsantrag notwendigen Unterlagen zu beschaffen. An der zweiten Sitzung bestätigten sie den Entschluss zu scheiden, füllten das Antragsformular aus und unterzeichneten es. Damit wurde für beide der Weg in eine neue Zukunft frei.

 

Wann ist die Zeit reif? Eine Konfliktsituation muss nicht zwingend sofort gelöst werden. Manchmal richten sich die Beteiligten so ein, dass eine suboptimale Situation erträglich wird und das Leben vorerst seinen Lauf nehmen kann. Manche Paare versuchen vorerst mit einer Auszeit. Einigen gelingt es, diese Auszeit, während der sie mit mehr Distanz zueinander leben, für ein aktives Verbessern ihrer Beziehung zu nutzen. Doch kann in dieser Auszeit auch der Entschluss reifen, die Beziehung definitiv zu beenden und voneinander zu scheiden.
Eine Möglichkeit dafür, eine konflikthafte Beziehung zu verbessern oder auch zu beenden, ist eine Mediationssitzung zu zweit, bei der die Fragen die sich stellen strukturiert bearbeitet und beantwortet werden.

Einvernehmliche Scheidung? Für eine einvernehmliche Scheidung bieten die meisten Internet-Portale der erstinstanzlichen Gerichte Formulare an. Sind diese Formulare ausgefüllt und die notwendigen Beilagen zusammengetragen, können die Scheidungswilligen unterschreiben und diese Dokumente beim zuständigen Gericht einreichen.
Das klingt sehr einfach, doch muss, bis es soweit ist, um vieles gerungen werden. Nicht selten sind auch Verletzungen aus der gemeinsamen Vergangenheit zu bearbeiten.
Dazu eignet sich die Mediation. Bei Scheidungsmediationen ist es ratsam, mit einem gemischten Team zusammenzuarbeiten. Ein Team mit Frau und Mann hat den Vorteil, dass beide je für andere Aspekte sensibilisiert sind. Das ermöglicht Paaren oft, mehr Vertrauen in die Mediation zu setzen als wenn sie sich bloss einer Einzelperson gegenüber sehen.

Zur Mediation einladen? Es kommt vor, dass sich eine Konfliktpartei denkt, eine Mediation sei womöglich ein Ausweg aus einer ungelösten Situation die sie nicht weiter aushalten will. Sie gelangt an den Mediator und bittet darum, mit der andern Partei Kontakt aufzunehmen und diese zur Mediation einzuladen. Manchmal gelingt dies – manchmal aber auch nicht.
Möglich ist auch die Situation, dass die Beteiligten den Entschluss fassen den Konflikt mit einer Mediation zu lösen wenn bereits die Klagebewilligung des Friedensrichters vorliegt. Wenn es dann noch gelingt den Konflikt zu lösen braucht die Klage nicht eingereicht zu werden.

Falsche Gefühle?

Gibt es falsche Gefühle?

Quelle: Findet mich das Glück? Peter Fischli; David Weiss