Das Vereinshaus

 

Für den Neubau eines Vereinshauses bewilligte die Gemeinde finanzielle Unterstützung. Dafür erwartete sie einen Bau, der sich gut ins Dorfbild einfügt. Es wurde ein Wettbewerb veranstaltet, Sieger wurde ein junger Architekt.
Der Bau nach seinen Plänen und unter seiner Leitung war bereits im Gang als die Baukommission des Vereins eine Zweitmeinung zur Kostenprognose einholte. Ein älterer Architekt erledigte die Aufgabe derart, dass er verschiedene bauliche Optimierungen vorschlug und Möglichkeiten zur Kostenreduktion aufzeigte. Darauf übertrug die Bauherrschaft die Fertigstellung dem erfahrenen Architekten.
Der junge Architekt forderte vom Verein für diesen Auftragsentzug Schadenersatz. Der Verein stellte Gegenforderungen für Projektverzögerung und Umtriebe, die entstanden seien. Kostenvoranschlag und Bauleitung des Siegers des Wettbewerbs seien den Anforderungen an die Kostensicherheit nicht gewachsen und deshalb sei der Architektenwechsel notwendig geworden.
Architekt und Verein versuchten, die Differenzen im Rahmen einer Mediation zu bereinigen. Nach der dritten Sitzung stellten sie fest, dass die Fronten verhärtet waren und eine Fortsetzung der Mediation kaum mehr Sinn mache. Viele Monate darauf kontaktierte der ausgebootete Architekt das Mediationsteam und fragte, ob eine Fortsetzung möglich sei. Er fühle sich aufgrund der immer noch drohenden Gegenforderungen des Vereins unter Druck und möchte die Angelegenheit beilegen.
Schliesslich wurde die Mediation mit veränderter Zusammensetzung der Verhandlungspartner fortgesetzt: Der Architekt kam ohne Anwalt und die Baukommission war einzig durch den Bauingenieur vertreten. Innert kurzer Zeit gelang es den beiden einen Rahmen zu definieren, innerhalb dem eine Lösung realistisch erschien. Der Einigungsprozess erfolgte danach ohne das Mediationsteam und führte innert drei Monaten zum erfolgreichen Abschluss.

 

Vorgespräche und Einzelgespräche – Vorgespräche sind manchmal nützlich um zu klären, ob eine Mediation Sinn macht. Es kann auch sein, dass während einer bereits eingeleiteten Mediation Einzelgespräche nützlich sind. Beide Seiten müssen damit einverstanden sein, dass der Mediator solche Gespräche führt. Immerhin besteht ja die Chance, dass die Medianden in Abwesenheit der Gegenpartei offener über die Angelegenheit sprechen, ihre wirklichen Interessen und das, wozu sie allenfalls bereit sind, offener darlegen.
Letztlich wird für eine Lösungsfindung in der Mediation nur das wirksam, was die Parteien in beider Anwesenheit offenlegen. Das vorgängige Einzelgespräch kann dazu beitragen, den Nutzen von offen dargelegten Interessen und Vorschlägen klarzumachen.

Einen Rahmen für die Lösung zu definieren, kann ein konstruktiver Schritt in Richtung der Lösung sein. Beide Parteien haben dann die Sicherheit, dass dieser Rahmen nicht überschritten wird. Mit einem sicheren Gefühl ist oft ein Zugeständnis eher möglich, als mit einem Gefühl völliger Unsicherheit. Der Rahmen kann finanzieller aber auch anderer Art sein, z.B. dass Scheidungseltern einander versichern, dass sie einander die Kinder-Betreuung hälftig zugestehen, bzw. zumuten wollen. Wenn sich beide über dieses Prinzip einig sind, ist es leichter sich auf Wochen, Monate und Tage zu einigen, in denen eine der beiden Elternteile verantwortlich sein soll.

Kommunikation: Mediation ist vertraulich. Anders als bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung bestimmen die Beteiligten selber, ob sie das Ergebnis der Mediation Aussenstehenden mitteilen möchten oder nicht. Allerdings gibt es Ergebnisse, die weitergeleitet werden müssen, damit sie wirksam werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Behörde oder ein Gericht das Ergebnis bestätigen, gutheissen oder umsetzen muss.

RAUFLUST

Neige ich zur Rauflust?

Quelle: Findet mich das Glück? Peter Fischli; David Weiss