Ein Ehepaar wollte ein Einfamilienhaus kaufen. Die Unterlagen enthielten den Vertragstext und eine Beschreibung des Hauses mit Grundrissplänen. Der Ausbaustandard wie auch der Festpreis für das schlüsselfertige Haus waren definiert. Mit dem Bau sollte begonnen werden, wenn für sieben der 15 geplanten Einfamilienhäuser die ersten Raten der Kaufpreise bezahlt sein würden.
Das Ehepaar war unsicher, ob die schwer verständlichen Vertragsbestimmungen fair und ausgewogen oder einseitig zu ihren Lasten formuliert seien. Laut Verkäufer waren Vertragsänderungen ausgeschlossen – es gebe genügend Interessenten, die den Vertrag so akzeptierten wie er vorliege. Ein kompetenter Anwalt habe diesen formuliert.
Dennoch liess das Ehepaar die Unterlagen durch einen in Bau- und Immobiliengeschäften erfahrenen Anwalt prüfen. Dieser zeigte auf, welche Bestimmungen unausgewogen zu Lasten der Käufer formuliert waren. Die Immobilienfirma akzeptierte schliesslich die neu vorgelegten, ausgewogenen und fairen Formulierungen. Der Vertrag wurde entsprechend angepasst.